Bei der Steinigung handelt es sich um eine grausame, unmenschliche und erniedrigende Strafe im Sinne der Antifolterkonvention der Vereinten Nationen. Die Steinigung steht im Widerspruch zu den Artikeln 3 und 5 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und den Artikeln 6 und 7 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte, die das Recht auf Leben und das Verbot von Folter und unmenschlicher Behandlung festschreiben. Die Steinigung für „Ehebruch“ verstößt zudem gegen allgemeine Rechtsgrundsätze, da es sich um eine unangemessene Bestrafung handelt. |